GDI-Gesetz Sachsen in Kraft
Freitag, 02. Juli 2010 um 11:07 Uhr
Das Gesetz über das Geo-Informationswesen ist am 05. Juni 2010 in Kraft getreten.

Der Freistaat schafft damit die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Nutzung von digitalen Geo-Informationen der öffentlichen Verwaltung.

Im wesentlichen sind die Erfassung und Verwaltung von Geodaten, die Erfassung und Verwaltung von Metadaten, der Betrieb der GDI Sachsen und Netzdienste und Geoportal der GDI Sachsen erläutert und geregelt. Eine Neuerung ist die Regelung zu Entgelten oder Gebühren. Amtliche Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung sind allen Kreisen und Gemeinden sowie den zum Aufbau der Geodateninfrastruktur Sachsen verpflichteten Stellen kostenfrei bereit zu stellen.

GDI-Gesetz Sachsen

 

 

 

 

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polymap3-style-126x96Die POLYMAP3 Workbench stellt eine GDI-konforme Datendrehscheibe zur Verfügung. Daten, Dienste und übergreifende Metadaten können zentral verwaltet werden.

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